Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Speisen und Getränken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.